AGBs-Betreute Jugendreise

Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind an allen Veranstaltungen teilnimmt, die im Rahmen der Reise durch die Reiseleitung oder eine andere zuständige Person durchgeführt werden. Ich habe mein Kind angewiesen, den Anordnungen der Verantwortlichen der Maßnahme unbedingt Folge zu leisten. Die Haftung bei eigenständigen Unternehmungen des Teilnehmers außerhalb der Gruppe liegt auf Seiten des Teilnehmers bzw. des Erziehungsberechtigten.

Während der Schulzeit und in den Schulpausen, im Straßenverkehr, bei Teamer-Ansagen, sowie wenn Teamer bei Aktivitäten eine entsprechende Vorgabe machen, ist die Handynutzung nicht gestattet. Bei Nichteinhaltung dieser Regel kann das Handy von den Lehrern/Teamern vorübergehend verwahrt werden.

Weiterhin bin ich mit Maßnahmen einverstanden, die ärztlicherseits zum Wohle meines Kindes für erforderlich gehalten werden, auch wenn eine Zustimmung des Erziehungsberechtigten im Einzelfall nicht oder nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. Ich bin damit einverstanden, dass dem Teilnehmer Sonnencreme, Pflaster, Mittel gegen Mückenstiche ausgegeben werden dürfen.
Ich verpflichte mich, für sämtliche medizinischen Kosten aufzukommen, soweit diese nicht durch die Krankenversicherung abgedeckt sind.

In Fällen höherer Gewalt oder außergewöhnlicher unvorhersehbarer Umstände, welche die Reisedurchführung erheblich erschweren, gefährden oder beeinflussen, wird das AWO Jugendwerk Unterelbe alles tun, um die Reise sicher durchzuführen oder die Rückbeförderung der Teilnehmer sicherzustellen. Eventuelle Mehrkosten sind in diesen Fällen vom Buchenden zu übernehmen.

Die Teilnehmer müssen für die Freizeit gesundheitlich geeignet sein. Ggfs. müssen entsprechende Nachweise erbracht werden. Teilnehmer mit ansteckenden Krankheiten sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Des Weiteren nehme ich zur Kenntnis, dass der durch mich angemeldete Teilnehmer bei groben Verstößen (z.B. Diebstahl, Drogenkonsum, Gefährdung der Reise durch entsprechendes Verhalten) oder auch bei entsprechender Krankheit ggfs. mit einem Begleiter auf meine Kosten per Flug nach Deutschland zurückgeschickt wird.
Ich erkläre ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen der in der Anmeldung aufgeführten Person selbst einzustehen. Die Reisebedingungen habe ich gelesen und erkenne diese als verbindlich an.

Mitwirkungspflicht:

Jeder Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, damit der evtl. entstehende Schaden möglichst gering gehalten bzw. die Störung behoben werden kann. Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, müssen Sie sich an Ort und Stelle unverzüglich an unsere Reiseleitung bzw. an die von uns Beauftragten wenden und Abhilfe verlangen.

Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen (Mängelrüge). Vor Kündigung des Reisevertrages nach §651e BGB hat der Reisende dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen (Abhilfeverlangen), wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt wird.

Fotoaufnahmen: Bei den Ferienfahrten werden die Teilnehmer ggf. fotografiert, und diese Fotos dann auf unserer Homepage abzurufen sein. Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, dass Fotos Ihres Kindes veröffentlicht werden, geben Sie uns bitte Bescheid.

Ausschluss von Ansprüchen:

Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise dem AWO Jugendwerk Unterelbe, Am Drosteipark 17, 25421 Pinneberg, gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

Versicherungen:

Sofern in unseren Reisebeschreibungen nicht gesondert vermerkt, ist keine
Reiserücktrittskosten-, Reisegepäck-, Unfall-, Kranken- oder Haftpflichtversicherung enthalten.

Pass-, Visavorschriften:

Der Teilnehmer ist grundsätzlich für die Einhaltung der jeweils gültigen Pass-, Visums- und Zollbestimmungen sowie für die Beschaffung eines Einreisevisums, soweit erforderlich, selbst verantwortlich.